Foto: New Africa - AdobeStock

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Eine Reform der Umsatzsteuer ist nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs „längst überfällig“. Zudem mahnt die Bonner Bundesbehörde an, den Katalog der Begünstigungen „grundlegend zu überarbeiten“. Dabei sollte jede einzelne Begünstigung evaluiert und somit auf Schwachstellen untersucht und kritisch hinterfragt werden, heißt es in einem nun vorgelegten Bericht an den Finanzausschuss des Bundestags.

Darin spricht sich der Bundesrechnungshof gegen eine Senkung oder Streichung des Mehrwertsteuersatzes auf Obst und Gemüse oder Biolebensmittel aus. Die Behörde empfiehlt, den Forderungen nach weiteren Steuersatzermäßigungen, der Einführung von stark ermäßigten Steuersätzen oder dem Nullsatz „grundsätzlich nicht nachzukommen“. Nur so könne vermieden werden, dass das Steuerrecht weiter verkompliziert werde, Abgrenzungsschwierigkeiten zunähmen und der Bürokratieaufwand für Unternehmen sowie Finanzverwaltung wachse. Indes warnte der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV) vor einer Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge.

Für BWV-Präsident Eberhard Hartelt kommt eine solche Forderung zur absoluten Unzeit und lässt die Folgen vollkommen unberücksichtigt. In dieselbe Kerbe schlug der Bayerische Bauernverband (BBV), der die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge als „weiterhin gerechtfertigt“ einstufte. FDP-Agrarsprecher Dr. Gero Hocker erteilte indes Steuererhöhungen eine klare Absage. Diese werde es mit der FDP und Christian Lindner als Bundesfinanzminister nicht geben, auch nicht auf die im landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzten Kraftfahrzeuge. „Darauf können sich unsere Landwirte verlassen“, stellte Hocker klar. Weitere steuerliche Belastungen würden die Landwirtschaft schwächen.

AgE