Der Bundesrat hat sich mit mehreren vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Gesetz- und Verordnungsentwürfen befasst: Die Länderkammer hat eine praxisgerechtere EU-Agrarförderung beschlossen, für mehr Flexibilität für Winzerinnen und Winzer gestimmt und für Bürokratieabbau votiert, so das BMEL.
Mit der Zustimmung des Bundesrates zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) und zur GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) wird die EU-Agrarförderung in Deutschland ab 2025 weiter vereinfacht und zielorientierter ausgerichtet. Zudem werden die sogenannten Öko-Regelungen für Landwirte attraktiver gestaltet.
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, sagt dazu: „Ich will weniger überflüssige Bürokratie für unsere Höfe. Der Vorschriftendschungel ist über Jahrzehnte gewachsen und es braucht einen langen Atem, um ihn auf allen Ebenen wieder zurückzudrängen. Als ehemaliger Handballtorwart habe ich diesen langen Atem. Ich danke auch den Bundesländern, dass sie heute wichtige Schritte zum Bürokratieabbau mitgehen. Schritt für Schritt schaffen wir Freiräume für Landwirtinnen und Landwirte, damit sie sich um ihre Arbeit auf dem Feld oder im Stall kümmern können und nur so viel wie nötig um Papierkram und Formulare. Die Agrarförderung wird ab kommendem Jahr einfacher und die Öko-Regelungen schneiden wir passgenauer auf die Betriebe zu. Damit schaffen wir Planungssicherheit und eine verlässliche Förderung für die Zukunft. Gleichzeitig stärken wir das Prinzip: Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen.“
Details zu angepassten Öko-Regelungen finden Sie hier, Vereinfachungen bei den Direktzahlungen betreffen insbesondere die gekoppelten Zahlungen für Mutterkühe, -schafe und -ziegen, sie sind hier zusammengefasst. Bei der Konditionalität liege der Fokus auf den Standards, die den Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sichern (GLÖZ). Diese Regelungen gelten für alle Betriebe, die die flächen- und tierbezogene EU-Agrarförderung in Anspruch nehmen und sie sollen die Vorschriften einfacher und praxisorientierter gestalten. So wird z.B. bei der Mindestbodenbedeckung von Ackerflächen im Winter auf starre Datumsvorgaben für den Beginn der Mindestbodenbedeckung verzichtet und der Fruchtwechsel auf Ackerflächen wird einfacher gestaltet.
Mit der Bürokratieentlastungsverordnung beschließt die Länderkammer weitere Erleichterungen, für die sich das BMEL stark gemacht hat: Die Aufzeichnungsfrist für Düngungsmaßnahmen wird von zwei auf 14 Tage verlängert. Bundesminister Cem Özdemir dazu: „Wir haben praxistauglichen Bürokratieabbau versprochen und wir liefern. Die Frist für die Aufzeichnungen über die Düngungsmaßnahmen zu verlängern, hilft, die Arbeitsbelastung auf den Höfen zu entzerren – gerade in Zeiten von extremen Arbeitsspitzen bleibt mehr Zeit für Feldarbeit statt Papierkram.“