Das Bundeslandwirtschaftsministerium drückt bei der von der EU-Kommission geforderten Anpassung der Düngeverordnung aufs Tempo. Dem Vernehmen nach will das Ressort noch vor Weihnachten die Abstimmung über den Änderungsentwurf einleiten.
Parallel dazu sind Stellungnahmen von Ländern und Verbänden vorgesehen. Spätestens im Februar soll dann die verschärfte Düngeverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Anschließend ist der Bundesrat am Zug. Nach dem derzeitigen Zeitplan könnte die Novelle Anfang April von der Länderkammer beschlossen werden. Dies wird aber nur zu erreichen sein, wenn die Länder einer Verkürzung von Beratungsfristen zustimmen und aus ihren Reihen keine grundlegenden Änderungswünsche kommen, die den bereits nach Brüssel übermittelten Kompromissvorschlag wieder in Frage stellen und das dreimonatige Notifizierungsverfahren der EU-Kommission in die Länge ziehen.
Inzwischen hat die Bundesregierung der Generaldirektion Umwelt einen Vorschlag für eine Regelung zum Umgang mit der auch für Grünland geforderten Stickstoff-Unterdüngung um 20 % in Roten Gebieten zukommen lassen. Den Vorstellungen der Bundesregierung zufolge ist geplant, Grünland von dieser Vorgabe auszunehmen, wenn der Anteil der betroffenen Flächen die Grenze von 20 % in dem jeweiligen Roten Gebiet nicht überschreitet. Zudem sollen die Länder im Rahmen des geplanten Monitorings den Nachweis führen müssen, dass durch die Ausnahme die Nitratbelastung im Grundwasser nicht steigt. Die Bundesregierung hofft, eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie und damit drohende empfindliche Strafzahlungen abwenden zu können. AgE
Parallel dazu sind Stellungnahmen von Ländern und Verbänden vorgesehen. Spätestens im Februar soll dann die verschärfte Düngeverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Anschließend ist der Bundesrat am Zug. Nach dem derzeitigen Zeitplan könnte die Novelle Anfang April von der Länderkammer beschlossen werden. Dies wird aber nur zu erreichen sein, wenn die Länder einer Verkürzung von Beratungsfristen zustimmen und aus ihren Reihen keine grundlegenden Änderungswünsche kommen, die den bereits nach Brüssel übermittelten Kompromissvorschlag wieder in Frage stellen und das dreimonatige Notifizierungsverfahren der EU-Kommission in die Länge ziehen.
Inzwischen hat die Bundesregierung der Generaldirektion Umwelt einen Vorschlag für eine Regelung zum Umgang mit der auch für Grünland geforderten Stickstoff-Unterdüngung um 20 % in Roten Gebieten zukommen lassen. Den Vorstellungen der Bundesregierung zufolge ist geplant, Grünland von dieser Vorgabe auszunehmen, wenn der Anteil der betroffenen Flächen die Grenze von 20 % in dem jeweiligen Roten Gebiet nicht überschreitet. Zudem sollen die Länder im Rahmen des geplanten Monitorings den Nachweis führen müssen, dass durch die Ausnahme die Nitratbelastung im Grundwasser nicht steigt. Die Bundesregierung hofft, eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie und damit drohende empfindliche Strafzahlungen abwenden zu können. AgE