Bundeskartellamt erlaubt Übernahme von Handelshof durch Edeka

Der Zusammenschluss betrifft den Erwerb von 100 % der Kommanditanteile sowie der alleinigen Kontrolle an der Handelshof-Gruppe durch die Edeka Zentrale AG & Co. KG und die Edeka Foodservice Stiftung & Co. KG.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben die Absatz- und Beschaffungsmärkte in diesem Fall sehr genau analysiert. Letztendlich haben wir in keinem regionalen Großhandelsmarkt für Lebensmittel ein wettbewerbliches Problem durch den Zusammenschluss Edeka/Handelshof identifiziert. Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass der Anteil der Handelshof-Gruppe mit deutlich unter 0,5 % am bundesweiten Beschaffungsvolumen letztlich als so gering einzuschätzen war, dass der mit der Übernahme einhergehende Zuwachs bei Edeka keine erheblichen wettbewerbliche Auswirkungen hat.“

Wie das Bundeskartellamt weiter mitteilte, konnte die Prüfung der Fusion innerhalb der einmonatigen ersten Phase des Fusionskontrollverfahrens abgeschlossen werden. Dazu seien über 100 Wettbewerber und Kunden sowie Verbände befragt worden, wobei insbesondere die Markträume in Bielefeld, Detmold, sowie Arnsberg/Hamm analysiert wurden. Im bundesweiten Vergleich liegt das fusionierte Unternehmen Edeka/Handelshof im Lebensmittelgroßhandel hinter Wettbewerbern wie Metro und Transgourmet. Nur in den Regionalmärkten Bielefeld und Detmold erreichen Edeka und Handelshof zusammen Marktanteile von 30 % bis 35 %.

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