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Das neue Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgt zu senken: bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 %, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 % und bis zum Jahr 2045 soll die Netto Treibhausgasneutralität erreicht werden.

Dazu erklärt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: „Über alle Sektoren hinweg haben wir die Reduktionsziele angepasst. Das ist ein Bekenntnis zu mehr Nachhaltigkeit, ein wichtiges Signal an die junge Generationen: Ihnen bürden wir weniger Lasten auf.
Die neuen Sektorziele für die Landwirtschaft sind ambitioniert, aber ich halte sie für unseren Bereich für machbar. Denn ich habe hier auf Augenmaß und Machbarkeit Wert gelegt. Um die Ziele zu erreichen, sind entsprechende unterstützende Maßnahmen und Finanzmittel notwendig. Die Land- und Forstwirtschaft sind die einzigen Wirtschaftsbereiche, die Kohlenstoff auf natürliche Weise speichern können. Und anders als andere Sektoren werden sie es nicht leisten können, emissionsfrei zu werden, da sie in biologischen Systemen arbeiten.“

Die Anpassung der Sektorziele bedeutet konkret für die Landwirtschaft, dass sie bis 2030 nur noch 56 Mio t statt 58 Mio t CO2-Äquivalente gegenüber 1990 ausstoßen darf. Für die Landwirte sei die praktische Umsetzung eine große Herausforderung, so die Bundesministerin – sie bräuchten Unterstützung. „Wenn weitere CO2-Absenkungen in der Landwirtschaft ermöglicht und die Senkenwirkung in natürlichen Speichern erhalten und ausgebaut werden soll, dann ist dieses Sonderprogramm unabdingbar. Ein Extrabudget zur Unterstützung der Branche bei der beschleunigten Umsetzung ist folgerichtig und zwingend“, so Klöckner.
In einer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss hält das Bundesministerium daher u.a. folgende notwendige Maßnahmen fest:
  • Weiterentwicklung und Optimierung rechtlicher und finanzieller Förderung zugunsten besonders umweltfreundlicher Verfahren wie dem ökologischen Landbau oder anderer besonders nachhaltiger Verfahren der Landbewirtschaftung.
  • Erleichterung der Anwendung von Minimalbodenbearbeitungstechniken im Ackerbau, die wesentlich zum Humusaufbau und damit zur Bindung von CO2 in landwirtschaftlichen Böden beitragen. Dazu bedarf es Fortschritte hinsichtlich der Anerkennung von bereits in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Pflanzenschutzmittel (z.B. Herbizide).
  • Nutzung neuer Züchtungstechniken, um schnell Fortschritte für dürreresistentere und krankheits- sowie schädlingsresistentere Kulturpflanzen zu erreichen und damit weitere Energieeinsparungen zu erzielen.
Julia Klöckner: „Kernaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibt die Ernährungssicherung. Zudem ist die Branche Lösungsbringer beim Klimawandel: Land- und Forstwirtschaft sind die einzigen Sektoren, die Kohlenstoff auf natürliche Weise speichern können. Sie werden daher eine zunehmend wichtigere Rolle spielen, wenn es um das Erreichen der Netto-Null geht. Es ist gut und wichtig, dass diese beiden Punkte im neuen Gesetz explizit anerkannt werden. Unsere Landwirte können, wollen und werden einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten, weil sie selbst Leidtragende des Klimawandels sind. Aber die Branche pocht zurecht auf Redlichkeit und Realismus: Vorgänge in Naturwissenschaft und biologischen Systemen müssen bei Zeitvorgaben berücksichtigt werden. Politisch werden wir dafür die Rahmenbedingungen kraftvoll optimieren.“