Foto: luedesign/fotolia

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Wie das Londoner Landwirtschaftsministerium (DEFRA) jetzt mitteilte, sollen damit Unterbrechungen minimiert und ein fortlaufender Warenverkehr sichergestellt werden. Zugleich sollen die Leitlinien einen Beitrag dazu leisten, dass die Biosicherheit und die Lebensmittelsicherheit garantiert werden können.

Das DEFRA erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass Großbritannien bei einem Brexit ohne ein Abkommen bei der EU als Drittstaat gelistet werden müsse, um weiterhin Waren in die Gemeinschaft liefern zu können. Derzeit liefen Verhandlungen, um diese Listung festzumachen. Das Agrarressort zeigte sich zuversichtlich, dass es diese Listung gebe, bevor das Vereinigte Königreich aus der EU austrete. Der zuständige Minister David Rutley erklärte, ein ausgehandeltes Abkommen mit Brüssel habe weiterhin „oberste Priorität“. Dennoch müsse man als „verantwortungsbewusste Regierung“ auf alle Szenarien vorbereitet sein.
Eine Fachkommission soll klären, wie sichergestellt werden kann, dass nach dem EU-Austritt des Landes importierte Lebensmittel den gleichen hohen Standards entsprechen wie heimisch angebaute Produkte. Außerdem soll die Kommission dabei mitentscheiden, wie künftige Handelsabkommen von Parlament und Wirtschaft geprüft werden sollen. Zugleich gab der Landwirtschaftsminister zu bedenken, dass der 29. März zwar ein wichtiges Datum sei. Aber auch am Tag danach hätten die Gesetze in Großbritannien Bestand, und die hohen Standards, die es derzeit gebe, „werden nicht verändert“. AgE