Brandenburg will den Landwirten und Gärtnern im Land finanzielle Unterstützung zur Minderung von Einkommensverlusten aufgrund von Witterungsschäden gewähren. Wie das Potsdamer Landwirtschaftsministerium mitteilte, sollten die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für Ausgleichszahlungen bei wetterbedingten erheblichen Einkommensverlusten geschaffen werden.
Voraussetzung für die Zahlungen sei eine amtliche Feststellung des Extremereignisses anhand von allgemeinverbindlichen Kriterien, erklärte das Agrarressort. Diese erfolge in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst. Anträge könnten nur Betriebe stellen, die Verluste in Höhe von mindestens 30 % des durchschnittlichen wirtschaftlichen Ertrags der vergangenen drei Jahre nachweisen könnten. Nach Angaben des Ministeriums erfolge jetzt die Erfassung der Frostschäden vom April, die vor allem die Gartenbaubetriebe getroffen hätten, sowie die vorläufige Aufnahme der landwirtschaftlichen Schäden durch die anhaltenden Niederschläge im Juli. Bis Ende August wolle man einen Überblick über die Höhe der zu erwartenden Anträge bekommen, um die benötigten finanziellen Mittel mit dem Finanzressort und gegebenenfalls auch mit dem Landtag abstimmen zu können. Laut dem Potsdamer Ministerium bemühe sich das Land auch um Unterstützung des Bundes. Hier seien die Abstimmungen noch nicht abgeschlossen; sollten viele Länder von Witterungsschäden betroffen sein, könnten diese aber auch als nationales Schadensereignis eingestuft werden. AgE