Das Agrarministerium hat das Antragsverfahren für die Frosthilfen gestartet – es läuft bis zum 31. Oktober 2024.
Obst- und Weinbauern in Brandenburg, die durch die Frostereignisse im April 2024 erhebliche Ertragsverluste erlitten haben, können damit finanzielle Unterstützung beantragen. Die Anträge können beim Amt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden.
Auch 2024 haben Wetterextreme die Ernten in Landwirtschaft und Gartenbau geprägt – der Obstanbau hatte in diesem Jahr mit am heftigsten unter den Auswirkungen von Frühjahrsfrösten zu leiden. Durch unerwarteten Frost im April sind bei vielen Kulturen immense Ernteeinbußen festzustellen – teilweise fielen ganze Ernten aus. Das Agrarministerium hat bereits vor Monaten Gespräche mit den Obstbauern geführt und finanzielle Unterstützung für die betroffenen Betriebe zugesagt.
Über die gestartete Richtlinie ‚Frosthilfen 2024‘ können nun Anträge gestellt werden. Die Frosthilfen richten sich an Betriebe, deren Jahresertrag 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 % gesunken ist. Es ist ein Fördersatz von bis zu 80 % des entstandenen Schadens vorgesehen. Die Auszahlung dieser Mittel ist für 2024 vorgesehen. Außerdem hat der Bund bei der EU Krisenhilfe beantragt – hier steht die Entscheidung der Kommission noch aus, ob sich die EU an der geplanten Hilfe beteiligen wird. Das Antragsverfahren für die Landeshilfen ist bereits so angelegt, dass eine Kombination nach Entscheidung der EU-Kommission erfolgen kann.