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Am 24. Oktober 2017 fand zum ersten Mal eine gemeinsame Sitzung des Fachausschusses Obst, Gemüse und Gartenbauwirtschaft des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) mit dem Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) statt. Auf dieser Sitzung wurden die Themen von der gemeinsamen Marktorganisation über QS frisches Obst und Gemüse bis hin zur Einschätzung der Marktsituation behandelt. Mit diesem neuen Format der Sitzung können Synergieeffekte genutzt werden, so die Veranstalter.

In der Bewertung des Trilogergebnisses zu den Änderungen in der gemeinsamen Agrarpolitik sei übereinstimmend festgestellt worden, dass die beschlossenen Änderungen mehr redaktionellen Charakter und qualitativ kaum Auswirkungen auf die deutschen Erzeugerorganisationen haben. Darüber hinaus stehe zu vergegenwärtigen, dass die EU-Kommission in den nächsten Tagen eine Mitteilung zur Reform der gemeinsamen Marktpolitik für die Zeit nach 2020 vorlegen wird.
Bei der Erzeugung ergebe sich im Wesentlichen nur eine Änderung durch eine erforderliche Anpassung an die Inhalte der neuen Düngeverordnung. Bei der Stufe Großhandel folge eine Ausgliederung des Logistikteils. Für Erzeugerorganisationen mit eigenem Fuhrpark ändere sich dadurch nichts.
Auf der Arbeitssitzung des Bundesausschusses Obst und Gemüse am 25. Oktober 2017 war die Erntesituation insbesondere beim Obstbau ein Schwerpunkt. Die Frostschäden haben hier zu einer der kleinsten Apfelernten, aber auch Steinobsternten seit den 1990er Jahren geführt. Die Mitglieder des BOG fordern deshalb von Bund und Ländern für die Zukunft ein verbessertes Risikomanagement. Dieses Risikomanagement, so die Mitglieder des BOG, braucht neben den direkten Entschädigungszahlungen für die besonders betroffenen Betriebe in diesem Jahr auch für die Zukunft insgesamt ein besseres Risikomanagement für Sonderkulturen. Dafür ist neben der Eigenvorsorge der Betriebe die Unterstützung des Staates erforderlich. Um das Risiko für die Betriebe zu reduzieren, sind Instrumente wie steuerliche Risikorückstellungen, von den Bundesländern geförderte Versicherungslösungen für Kern- und Steinobst gegen Frost, als auch Investitionsförderungen für Frostschutzberegnungsanlagen über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zu implementieren.