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Gerade, wenn es um die sogenannten Direktzahlungen (1. Säule) und deren Bindung an Umweltleistungen geht, komme in der öffentlichen Debatte ein Aspekt zur kurz, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In der neuen Förderperiode der GAP wird es keine Leistungen mehr ohne Gegenleistung geben.

Das bedeutet: Alle Direktzahlungen der ersten Säule sind zukünftig an die Umsetzung von Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft. Allein der Besitz von Fläche berechtigt nicht zum Bezug von Direktzahlungen. Es gibt keine Leistung mehr ohne Gegenleistung. Beispiele von Umwelt- und Klimaauflagen, die der Landwirt zum Erhalt von Direktzahlungen erfüllen muss: Erhalt Dauergrünland, Bewirtschaftungsauflagen zum Schutz von Feuchtgebieten und Moorflächen, Anlage von Brachflächen und Schutz von Landschaftselementen zur Sicherung der Biodiversität.
Mindestens 20 % der Direktzahlungen sind zukünftig zudem an noch höhere Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft: Um Geld aus diesen 20 % zu erhalten, müssen die Landwirte zukünftig sogenannte Öko-Regelungen umsetzen – das sind strenge einjährige Umwelt- und Klimamaßnahmen. 20 % der Direktzahlungen entsprechen in Deutschland etwa 1 Mrd Euro jährlich. Beispiele für Öko-Regelungen sind: Anlage von Blühflächen, Anlage von Pufferstreifen oder Gewässerschutzstreifen, vielfältige Fruchtfolgen zur Erhöhung der Artenvielfalt auf dem Acker.
Die zweite Säule umfasst weiterhin gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung. Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule der GAP gilt: Jeder Euro aus der Förderung der GAP ist an Auflagen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gebunden, heißt es abschließend.