Der Deutsche Bundestag wird am 3. Juni über den Ergänzungshaushalt 2022 entscheiden. Damit wird auch der Weg freigemacht für finanzielle Hilfen für Landwirtinnen und Landwirte, die besonders von den Folgen der russischen Invasion in der Ukraine betroffen sind. Zusätzlich zu 60 Mio Euro aus der Brüsseler Krisenreserve stehen weitere 120 Mio Euro aus dem Bundeshalshalt bereit, um die besonders belasteten landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schöpft damit das EU-Recht voll aus, wonach die Beihilfe national um den doppelten Betrag aufgestockt werden kann. Insgesamt stehen damit 180 Mio Euro für die deutsche Landwirtschaft zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Kriterien für die Hilfen soll wissenschaftlich abgesichert und auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Faktoren erfolgen. Die Krisenhilfe diene dem Zweck, die negativen Einkommenseffekte besonders belasteter landwirtschaftlicher Betriebe teilweise auszugleichen. Dazu hat das BMEL das bundeseigene Thünen-Institut gebeten, die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die verschiedenen Agrarsektoren abzuschätzen. Das Ergebnis: Bei energieintensiven Betriebsformen wie Gartenbau oder Geflügelhaltung sind die negativen Einkommenswirkungen am größten.
Die Berechnungen des Thünen-Instituts seien ein belastbares wissenschaftliches Fundament, um die Krisenmaßnahme zielgerichtet auf die bedürftigen Sektoren auszurichten. Entsprechend dem solidarischen Grundsatz der EU-Krisenreserve sollen die Mittel den am stärksten betroffenen Betriebszweigen der Nahrungsmittelproduktion zielgerichtet zugutekommen. Die nationalen Rechtsgrundlagen für die Krisenmaßnahmen sollen nun zeitnah geschaffen werden, damit die Hilfen – wie im EU-Recht vorgesehen – bis zum 30. September 2022 ausgezahlt werden können.
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) pocht auf die Verteilung der Krisenmittel entsprechend der vom Thünen-Institut festgestellten Betroffenheit einzelner Sparten von Gartenbau und Landwirtschaft: „Viele Betriebe des Gartenbaus sind von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs besonders betroffen. Die Ergebnisse der Studie können wir aus der Vielzahl von Rückmeldungen der Gartenbaubetriebe in ihrer ganzen Bandbreite bestätigen“, erinnert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
Der ZVG begrüßt, dass die Bundesregierung gärtnerische und landwirtschaftliche Betriebe in dieser wirtschaftlich herausfordernden Situation mit 180 Mio Euro unterstützen wird. Die angekündigte Einschränkung auf nahrungsmittelproduzierende Unternehmen wird allerdings mit großem Befremden aufgenommen. „Letztlich geht es doch darum, den von der Krise wirtschaftlich betroffenen Unternehmen zu helfen und Marktungleichgewichte zu beseitigen. Dazu zählen auch andere pflanzenproduzierende Bereiche des Gartenbaus, wie z.B. der Unterglas-Zierpflanzenbau“, betont der ZVG-Generalsekretär.