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Die Mitgliedstaaten berieten bei ihrer monatlichen Tagung in Brüssel über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Deutschland unterstützt den Vorschlag der Kommission, das EU-Pflanzenschutzrecht zu harmonisieren und klares, ambitioniertes Reduktionsziel vorzugeben. Damit können Fortschritte beim Schutz der biologischen Vielfalt und der Umwelt erzielt werden– und das in der gesamten EU. Landwirtschaftliche Praxis muss gleichermaßen einer nachhaltigen, krisenresilienten Landwirtschaft und dem Schutz der Ökosysteme dienen. Nur so kann die Grundlage für die Ernährungssicherung erhalten bleiben, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit.

Dennoch sind aus deutscher Sicht noch Nachbesserung erforderlich: So braucht es europaweit gleiche Vorgaben zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete. Zudem sollten im ökologischen Landbau eingesetzte Mittel auch in sensiblen Gebieten erlaubt bleiben. Es ist essenziell, dass die Flächen trotz neuer Auflagen vollumfänglich über Agrarumweltmaßnahmen oder Ökolandbauförderung förderfähig bleiben. Deutschland spricht sich für zügige weitere Beratungen dieser für die Biodiversität sehr wichtigen Verordnung aus und wird sich in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene für eine zeitnahe Einigung einsetzen.

Mit Blick auf die Lage an den Agrarmärkten, insbesondere nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine, tauschten sich die Mitgliedstaaten über die Verfügbarkeit von Düngemitteln aus. Düngemittel haben sich auch in Deutschland infolge des Ukraine-Kriegs massiv verteuert. Grund ist vor allem der gestiegene Erdgaspreis. Auch wenn nach aktuellen Prognosen bei uns die Versorgung mit Düngemitteln bis zur nächsten Ernte gesichert ist, ist es aus deutscher Sicht wichtig, den Bedarf an Dünger bei der landwirtschaftlichen Erzeugung langfristig und ökologisch nachhaltig zu sichern. Einer höheren Flächen- und Nährstoffeffizienz sowie der Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise kommt daher eine große und wachsende Bedeutung zu.

Die Mitgliedstaaten tauschten zudem Gedanken aus über die Strategiepläne im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor dem Hintergrund der derzeitigen Lage in der Ukraine und der neuen Herausforderungen, die dies für die Landwirtschaft mit sich bringt. Nach der Genehmigung des deutschen GAP-Strategieplans wurden in Deutschland die Rechtsgrundlagen für den Start der neuen Agrarförderung angepasst. 2023 gilt es nun, erste Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen GAP zu sammeln, um daraus zu lernen. Das BMEL hat einen nationalen Begleitausschuss eingerichtet, der die Umsetzung flankiert. Ziel ist es, die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten. Damit werden zudem wichtige Vorarbeiten geleistet, um die GAP ab 2027 weiterzuentwickeln und die Direktzahlungen durch die Honorierung von Klima- und Umweltleistungen angemessen zu ersetzen. Der Begleitausschuss wird sich noch in KW 50 konstituieren.