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Die Bundesregierung will das Düngerecht in Deutschland zielgerichtet gestalten. Dadurch soll eine bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen ermöglicht, gleichzeitig der Wasserschutz vorangetrieben sowie das Verursacherprinzip gestärkt werden. Nach der Ressortabstimmung des Entwurfs für das neue Düngegesetz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anhörung der Länder und Verbände gestartet. Ziel ist es, das Düngegesetz vor dem Sommer im Kabinett zu beschließen, um ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr zu ermöglichen.

Um die Düngeregeln zukunftsfest auszurichten, bringt das BMEL ein Paket auf dem Weg aus geändertem Düngegesetz, angepasster Stoffstrombilanzverordnung und einer neuen gesetzlichen Vorschrift, mit der ein Düngemonitoring ermöglicht werden soll. Im ersten Schritt erfolgt die Anpassung des Düngegesetzes. Nötig ist dies insbesondere vor dem Hintergrund einer jahrelangen Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission bezüglich der Nitratbelastung. Denn in vielen Regionen Deutschlands gefährden Überdüngung und Nitratbelastung die natürlichen Ressourcen und verursachen hohe Kosten bei der Trinkwasseraufbereitung. Das geplante Düngepaket soll Strafzahlungen an die EU dauerhaft abwenden, den Betrieben Planungssicherheit geben und Ressourcen schützen.
Die Anpassungen des Düngegesetzes sind rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem wird eine neue EU-Verordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen sorgen dafür, dass sichere und wirksame EU-Düngeprodukte zur Verfügung stehen.

Parallel zur Änderung des Düngegesetzes arbeitet das BMEL an einer Änderung der Stoffstrombilanzverordnung. Die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen sind nun im Änderungsentwurf des Düngegesetzes berücksichtigt. Sie dienen der Umsetzung auf der Basis des vorgelegten Ergebnisberichts zur Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung, der dem Deutschen Bundestag im Dezember 2021 vorgelegt wurde. Das Ziel: den nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sichern.
Die Änderung des Düngegesetzes soll weiterhin dazu führen, dass künftig die Düngedaten landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Mit der Monitoringverordnung soll überprüft werden, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Die Betriebsdaten sollen mittelfristig die Basis bilden, um das Verursacherprinzip noch stärker zu berücksichtigen. Zudem soll diese Datenbasis bei zukünftigen Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen, gezieltere Maßnahmen zu erarbeiten – z.B. um Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten.