Das Bundesfernstraßenmautgesetz sieht ab 1. Juli 2024 erstmals die Mautpflicht für Fahrzeuge mit über 3,5 t Gewicht vor, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Handwerksbetriebe sollen davon ausgenommen werden – der Gartenbau allerdings nicht, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit.
Dazu sagt Bundesminister Cem Özdemir: „Handwerk ist Handwerk. Da müssen gleiche Regeln für alle gelten. Dachdecker, Maurer oder eben unsere Garten- und Landschaftsbauer: Alle arbeiten Hand in Hand an Bauprojekten und transportieren Material zur selben Baustelle.
Wenn die einen völlig zurecht mautfrei zur Baustelle kommen, sollen Gartenbaubetriebe für denselben Weg auch keine Maut bezahlen müssen. Alles andere wäre nicht zu erklären. Garten- und Landschaftsbau, das ist auch Handwerk. Deshalb habe ich mich mit meinem Haus von Anfang an dafür stark gemacht, dass hier gleiches Recht für alle gilt. Diese ungleiche Behandlung im Mautgesetz sollte rasch beseitigt werden.“