Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche (KW23) eine öffentliche Konsultation über eine Anhebung der Grenze für „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor gestartet.
Nach den Plänen der EU-Kommission sollen diese geringfügigen Beihilfen von derzeit 20.000 Euro künftig auf 37.000 Euro angehoben werden. Damit, so die Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), reagiere die Kommission auch auf einen Vorstoß des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, beim Agrarrat am 29. April 2024.
Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: „Der aktuelle Maximalbetrag für De-minimis-Beihilfen ist nicht mehr zeitgemäß und trägt der wirtschaftlichen Situation der Betriebe keine Rechnung. Es ist gut und richtig, dass die EU-Kommission jetzt unseren Vorschlag zur Anhebung der De-minimis-Beihilfen aufgegriffen hat. Sie können in unvorhergesehenen Ausnahmesituationen – wie Unwettern, Dürren oder extremem Kostensteigerungen in Krisensituationen – flexible, einfache und zielgenaue Hilfe für unsere Landwirtinnen und Landwirte bringen. Die Erhöhung muss jetzt schnell und ohne weitere Verzögerungen kommen. Um Bürokratielasten für die Betriebe weiter abzubauen, unterstützen wir außerdem die Einführung eines EU-weit verpflichtenden De-minimis-Registers: Das verschlankt Nachweispflichten für die Betriebe und führt zu weniger Papierkram bei der Antragstellung.“