Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 den von der Bundesregierung vorgelegten und vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Düngegesetzes nicht zugestimmt. Dadurch sei der Weg zu einer Stärkung des Verursacherprinzips vorerst versperrt, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. 

Dieses sorge dafür, dass vor allem die Betriebe in die Verantwortung genommen werden, die mit einer übermäßigen Düngung zu einer erhöhten Nitratbelastung des Grundwassers beitragen.

Bundesminister Cem Özdemir

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir

Image: BMEL

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte dazu: „Durch die Düngegesetz-Blockade im Bundesrat bleibt der Weg zu mehr Verursachergerechtigkeit weiter verbaut. Das kann man machen, aber dann sollte man auch ehrlich sein und der Landwirtschaft sagen, dass man kein Verursacherprinzip will. Schlimmstenfalls droht auch noch ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel wegen der Nichtumsetzung des geforderten Monitorings und jetzt auch noch zur EU-Düngeprodukteverordnung – denn Verstöße gegen diese Vorgaben können ohne die Änderung des Düngegesetzes nicht mit Bußgeldern geahndet werden. Unser Vorschlag war, dass wir die sperrige Stoffstrombilanzverordnung kurzfristig abschaffen und gemeinsam mit der Nährstoffbilanzverordnung neue, bürokratiearme und verlässliche Bilanzierungsregeln entwickeln, die auch den Betrieben beim eigenen Düngecontrolling helfen. Das hätte den Ländern die Möglichkeit gegeben, ihre Stimmen noch stärker einzubringen. Die Landwirtschaft braucht gute Rahmenbedingungen, mit denen sie gut wirtschaften kann. Wir werden die nächsten Schritte nun genau prüfen, damit unsere Landwirte trotzdem möglichst schnell verlässlich planen können.“

Mit der Neufassung des Düngegesetzes sollten die Grundlagen geschaffen werden, das Verursacherprinzip bei der Düngung zu stärken. Besonders in Gegenden mit viel Tierhaltung oder viel Gemüseanbau, so die BMEL-Mittielung, sei das Grundwasser mit Nitrat aus der Düngung belastet. Daher müssten dort alle landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlich bestimmte Bedingungen einhalten und weniger düngen, um das Grundwasser zu schützen – auch wer bereits nachhaltig und ressourcenschonend arbeite. Mit dem Düngegesetz sollten in Zukunft stärker die Verursacher in die Pflicht genommen und die gut wirtschaftenden Betriebe entlastet werden, so wie dies auch von Bauernvertretern und den Bundesländern immer wieder gefordert worden sei.

Dies könne allerdings nur auf Grundlage einer robusten und belastbaren Datenbasis mit der EU-Kommission verhandelt werden. Das Gesetz ermögliche mit den Verordnungsermächtigungen zur Einführung einer Monitoringverordnung solche Datengrundlagen zu schaffen, um dort, wo die Nitratbelastung hoch ist, differenzierte Maßnahmen einzuführen. Mit der Ermächtigung zur Optimierung der Stoffstrom-/Nährstoffbilanzverordnung (StoffBilV) wollte das BMEL zudem eine weitere Datenquelle nutzen, um im Sinne der Landwirtschaft erfolgreich mit der EU-Kommission verhandeln zu können und Erleichterungen auf Betriebsebene in die Diskussion einbringen zu können.

Das BMEL sei den Bundesländern in den Beratungen weit entgegengekommen. Mit einer Protokollerklärung sollte festgehalten werden, dass bei Zustimmung zum Düngegesetz die Stoffstrombilanzverordnung in der jetzigen Form abgeschafft und mit einer Nährstoffbilanzverordnung gemeinsam mit den Bundesländern im Sinne des Verursacherprinzips und bürokratiearm neu ausgestaltet wird.

Mit der Ablehnung des Düngegesetzes könnten nun die von der EU-Kommission geforderten Datengrundlagen nicht kommen. Es bestehe die Gefahr, dass die EU-Kommission erneut ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Auch die ebenfalls am 5. Juli 2024 vom Bundesrat abgelehnte Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung könne zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen, da ohne Düngegesetz Verstöße gegen diese Verordnung nicht mit Bußgeldern geahndet werden könnten. Über die genauen weiteren Schritte werde nun beraten, heißt es abschließend.