Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

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Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir hatte die EU-Kommission mehrfach aufgefordert, EU-Hilfen infolge von Frostschäden auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen. 

Dazu Bundesminister Özdemir: „Endlich kommt die Frosthilfe auch bei unseren Betrieben an. Dafür habe ich mich in Brüssel vehement eingesetzt. Dass die EU‑Kommission die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn nicht in ihre Frosthilfen einbeziehen wollte, war für mich nicht akzeptabel. Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt. Diese Frostwelle hat mitunter ganze Ernten zunichte gemacht. Mit den Frosthilfen können nun auch unsere deutschen Obst- und Weinerzeugerinnen und -erzeuger ihre Schäden mindern.“ 

Die Anträge konnten bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen wurden, das heißt die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 % erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wurde der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Der Entschädigungssatzes beträgt rund 37 % des entstandenen Schadens je Betrieb. Die Länder werden die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.

Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten, zudem ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen. 

Besonders in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April 2024 im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die beihilfefähigen Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 126 Mio Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 % bis 100 % – insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen im Bereich von 30 % bis 100 %.