Am 15. Januar beginnt die Auszahlung der Zweiten Anpassungsbeihilfe für Betriebe in den Sektoren, die seit dem Frühjahr 2020 besonders stark unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten leiden, berichtet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Wir machen es für die Landwirtinnen und Landwirte so einfach wie möglich: Sie bekommen das Geld ganz unbürokratisch, keiner muss am Schreibtisch sitzen und einen Antrag ausfüllen. Ab KW 3 werden unsere zielgenauen Hilfen an über 13.400 Betriebe ausgezahlt, die von gestörten Lieferketten und den gestiegenen Energiekosten besonders hart getroffen sind. Noch in diesem Monat werden rund 28 Mio Euro auf den Höfen ankommen.“

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie kämpfen gerade Obst- und Hopfenbaubetriebe mit den Folgen gestörter Lieferketten. Aber auch die gestiegenen Energiekosten in Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine schlagen bei Produktionsmitteln hart zu Buche. Die Anpassungsbeihilfe wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgezahlt. Die individuelle Beihilfe pro Betrieb richte sich nach den Hektarzahlen, die bei der SVLFG hinterlegt seien. Da der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt sei, könne die SVLFG die Anpassungsbeihilfe deshalb auch unbürokratisch ohne Antragsverfahren an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen.

Die Zweite Anpassungsbeihilfe sei auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt, damit möglichst viele Betriebe davon profitieren können. 391 Unternehmen werden jetzt eine Anpassungsbeihilfe in Höhe des Maximalbetrags erhalten. 

Die Anpassungsbeihilfe teilt sich wie folgt auf die berechtigten Sektoren auf: Auf Baumobst entfällt ein Anteil von 13.619.586,15 Euro bzw. 48,3 %. Bei Beerenobst sind es 5.978.079,41 Euro (21,2 %) und bei Obstbau maschinell 1.748.404,42 Euro (6,2 %).

Die Mittel für das Hilfspaket stammen aus dem Haushalt der EU. Die Europäische Kommission hat im Sommer 2023 für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) ein Hilfsprogramm aufgelegt, um Landwirtinnen und Landwirte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen. Deutschland hat rund 36 Mio Euro von den insgesamt 330 Mio Euro des Hilfspakets erhalten. Neben dem Freilandobst- und Hopfensektor werden in Deutschland damit Weinbaubetriebe für die temporäre Krisendestillation unterstützt.

Beerenobst

Beerenobst

Image: Christian Jung/AdobeStock