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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nimmt den nächsten Schritt auf dem Weg zu zielgerichteten Hilfen für die Landwirtschaft: Insgesamt sollen 180 Mio Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden.

Dazu sind zwei Hilfsprogramme in Vorbereitung: Zum einen hat das BMEL am 17. Juni die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ eingeleitet. Anspruchsberechtigt sollen Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein. Zum anderen ist ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung, von dem Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion und flächenlose Tierbetriebe aus den genannten Tierhaltungssektoren profitieren sollen, so das BMEL.

Mit der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ sollen die nationalen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um die von den Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine besonders betroffenen Betriebe finanziell zu entlasten. Die Anpassungsbeihilfe ist an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie erhalten haben – ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Dadurch können der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden. Die individuelle Beihilfe soll sich nach den Flächen- und Tierzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG soll die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Mit der Fördersumme können etwa 40 % der vom Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen ausgeglichen werden. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, soll die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen.
Für Landwirtinnen und Landwirte, die keine Greening-Prämie erhalten haben und sich daher nicht für eine Anpassungsbeihilfe qualifizieren, bereitet das BMEL ein Kleinbeihilfenprogramm vor. Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen ist.