Im vergangenen Jahr erreichten 217.239 t Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern die deutschen Häfen oder Flughäfen und wurden zur Qualitätskontrolle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angemeldet. Von der geprüften Menge wiesen laut BLE nur 22 t so erhebliche Mängel auf, dass sie als nicht verzehrbar eingestuft und damit auch nicht importiert wurden.
Per Risikoanalyse entscheiden die Qualitätskontrolleure, welche angemeldete Ware sie überprüfen und auf welche Kontrollen sie verzichten. So wurden im vergangenen Jahr 55.951 t des angemeldeten Obstes und Gemüses kontrolliert – 1.082 t wurden in der ersten Kontrolle beanstandet und an die Importeure zur möglichen Korrektur zurückgegeben.
Am häufigsten bemängelten die Prüfer eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung der Erzeugnisse, Verderb oder eine nicht ausreichende Reife. Während bei Zwiebeln hauptsächlich Schimmel und Fäulnis beanstandet wurde, war bei Wassermelonen, Äpfeln, Bohnen, Trauben und Weißkohl eine falsche Kennzeichnung zu kritisieren. Die korrekte Kennzeichnung der Ware ist wichtig, denn sie bietet Verbrauchern verlässliche Informationen, bspw. zum Ursprungsland oder zur Sorte. Für verdorbene Ware sind meist ungenügende Transportbedingungen, wie falsche Kühlung, verantwortlich.
In den meisten Fällen entschieden sich die Importeure, die Kennzeichnung zu korrigieren und verdorbene Erzeugnisse auszusortieren. Durch eine Nachkontrolle prüfte die BLE, ob die normgerechte Aufbereitung erfolgt war und stellte in diesem Fall eine Konformitätsbescheinigung aus. Letztlich mussten nur 22 t unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet werden.