Der Bundestag hat mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die zielgerichtete Weiterentwicklung des Biogasanlagenbestands gesichert, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit.
In den Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum „Biomasse-Paket“ und in den anschließenden parlamentarischen Verhandlungen konnte erfreulicherweise eine deutliche Erhöhung der Ausschreibungsvolumina für Biomasse erreicht werden, insbesondere in den Jahren 2025 und 2026. Zusammen mit der deutlichen Erhöhung des Flexibilitätszuschlags und der Verlängerung der Dauer der Anschlussförderung für Bestandsanlagen wurden so kurzfristig wirkungsvolle Anreize für Betreiberinnen und Betreiber von zukunftsfesten Biogasanlagen gesetzt, um in eine flexible Strombereitstellung und in bessere Wärmenetze zu investieren.
Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Mit dem Biomasse-Paket geben wir zukunftsfesten Biogasanlagen eine echte wirtschaftliche Perspektive. Wertschöpfung vor Ort sowie die klimaschonende Verwertung von Wirtschaftsdünger bleiben erhalten. Betreiberinnen und Betreibern bekommen deutlich wirksamere Anreize, ihre Biogasanlagen so zu betreiben, dass sie dem Stromsystem nutzen – die Anlagen können dann Strom einspeisen, wenn dieser nachgefragt wird. Biogas bleibt eine starke und wichtige Stütze unserer Energiewende.“