Am 20. Oktober wurde vom Verkehrsausschuss des Bundestages ein Beschluss zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes abgesetzt, mit dem die Lkw-Maut zum 1. Januar 2023 erhöht werden sollte.
Dazu erklärte BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: 'Der BGL begrüßt ausdrücklich, dass die ursprünglich für Januar 2023 geplante Lkw-Mauterhöhung offenbar aufgrund von Uneinigkeit in der Ampelkoalition über Belastungen in der aktuellen Krisensituation infrage gestellt wird. Die Appelle des BGL in der Öffentlichen Anhörung am 12. Oktober im Bundestag scheinen damit Wirkung hinterlassen zu haben. Die Unternehmen brauchen jetzt dringend Entlastungen und keine Mauterhöhungen!'