Foto: LVDESIGN/AdobeStock

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Vor dem Hintergrund des erneut von der Tagesordnung des Bundestags-Verkehrsausschusses abgesetzten Beschlusses zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes – wodurch die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Lkw-Maut nicht mehr zum 01.01.2023 umsetzbar ist, äußerte sich BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

„Jetzt ist es amtlich – es gibt zum 1. Januar keine zusätzlichen Belastungen für das mittelständische Transportgewerbe durch eine Erhöhung der Lkw-Maut! Damit hat der lautstarke Appell des BGL in der Öffentlichen Anhörung Wirkung gezeigt. Das ist zunächst eine gute Nachricht inmitten der Wirtschaftskrise. Planungssicherheit ist damit aber immer noch nicht erreicht!

Die Branche braucht jetzt Klarheit, dass es im Sinne eines Belastungsmoratoriums im Jahr 2023 keine Mauterhöhung gibt und stattdessen für 2024 eine umfassende Mautreform auf den Weg gebracht wird. Dazu gehören dann die Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 t, eine CO2-Maut, die sich an der Marktreife und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Lkw mit alternativen Antrieben orientiert, sowie die im Koalitionsvertrag versprochene Regelung zur Vermeidung einer doppelten Anlastung des CO2-Preises über den Dieselpreis und zusätzlich nochmals über die Lkw-Maut.“

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