Vor der Abfahrt steht zuerst eine Überprüfung des Transporters an: Schnee und Eis müssen entfernt werden. „Das gilt nicht nur für die Scheiben und die Scheinwerfer, sondern auch für das Dach des Transporters“, betont Christina Müller. „So kann der Schnee bei der Fahrt weder auf die eigene Windschutzscheibe gelangen, noch eine Gefahr für andere Fahrzeuge darstellen.“ Wer mit verschneitem Dach am Verkehr teilnimmt, dem droht zudem ein Bußgeld bis zu 90 Euro.
Den vollständigen Text lesen Sie in Ausgabe 46/2020 des Fruchthandel Magazins.