Landwirte müssen damit rechnen, dass die Kontrollen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln jetzt ohne Ankündigung erfolgen. Darauf hat das bayerische Landwirtschaftsministerium am 3. März hingewiesen.
Maßgeblich dafür sei die neue EU-Kontrollverordnung, die am 14. Dezember 2019 in Kraft getreten sei. Demnach würden neben den Kontrollen im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tierschutz und Tiergesundheit neuerdings auch das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich ohne Vorabinformation durchgeführt. Der zuständige Prüfdienst des örtlich zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten müsse aufgrund der EU-Verordnung ab diesem Jahr so vorgehen, stellte das Ministerium fest und verwies auf die Cross Compliance-Kontrolle der Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) 10 und auf die in Kapitel III Nummer 8 der Cross Compliance-Broschüre aufgeführten Regelungen zum Pflanzenschutz. Eine Ankündigung der Kontrolle durch den Prüfdienst sei nur noch im Einzelfall möglich. Dafür müsse zum Beispiel hinreichend begründet sein, dass nur mit Ankündigung die Kontrolle durchgeführt werden könne. AgE