Auf dringenden Antrag von Swisscofel habe das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) beschlossen, den Fludioxonil-Höchstwert bei Ananas von bisher 0,01 mg/kg auf 7 mg/kg anzuheben und den Anhang 2 zur Verordnung für voraussichtlich Mai 2018 angepasst.
Weil die Schweiz und die EU bei den Bestimmungen bis vor kurzem nicht auf einem Nenner waren, war es zu vermehrten Beanstandungen von Ananas gekommen, so der Verband.
Die kantonalen Vollzugsstellen werden dementsprechend informiert und Swisscofel gehe davon aus, dass es keine Beanstandungen mehr geben sollte, sofern der neue Höchstwert eingehalten werde.