Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) hat erste Rahmenbedingungen zum Ausbau der Agri-Photovoltaik geschaffen. Forschende der Arbeitsgruppe Begleitforschung Agri-Photovoltaik, darunter die Universität Hohenheim in Stuttgart, das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und die Hochschule Geisenheim University, kritisieren jedoch, dass gerade die hocheffizienten Varianten bei der Förderung benachteiligt werden.
Sie sehen dringenden Korrekturbedarf, damit die Technologie ihr Potenzial in der Praxis entfalten kann. Dies gelte vor allem für hoch aufgeständerte Anlagen. „Sie haben einen besonderen synergetischen Nutzen, da unter den Solarmodulen weiterhin Landwirtschaft betrieben werden kann. Aber: Vor allem wegen der gestiegenen Stahlpreise sind die hoch aufgeständerten Anlagen teurer als bodennahe Modelle. Da die derzeitige Förderung diese Unterschiede nicht berücksichtigt, konkurrieren die Modelle miteinander“, informiert die Universität Hohenheim. Die vergleichsweise hohen Kosten stünden einem Durchbruch der besonders nutzbringenden, hoch aufgeständerten Anlagen im Weg. „Diese Anlagen können einen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten. Dafür brauchen sie dringend Aussicht auf eine angemessene Förderung“, so Jun.-Prof. Dr. Andreas Schweiger, Leiter des Fachgebiets Pflanzenökologie an der Universität Hohenheim. Die Arbeitsgruppe fordere daher ein eigenes Fördersegment für hoch aufgeständerte Anlagen.
Ein weiterer Vorteil der hoch aufgeständerten Anlagen: „Die Kulturpflanzen profitieren von dem Schutz der Solar-Module“, erklärt der Wissenschaftler weiter. Er leitet ein Forschungsprojekt an der Universität Hohenheim, das die pflanzenökologischen Aspekte von Agri-PV Systemen untersucht.
„Damit die Flächen unter den Modulen optimal bewirtschaftet werden können, müssen die Anlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen“, ergänzt Lisa Pataczek, wissenschaftliche Mitarbeiterin in dem Forschungsprojekt. „Nur durch gezielte Forschung können wir herausfinden, wie man die Anlagen wirtschaftlich und ökologisch am besten einsetzen kann“.
Die Forschenden empfehlen daher weitere Forschung, um Anforderungen im Hinblick auf die Bewirtschaftung zu entwickeln. Diese könnten durch ein separates Ausschreibungskontingent umgesetzt werden.
In jedem Fall müsse jedoch auch das Baugesetz der neuen Technik Rechnung zollen: Anders als alle anderen erneuerbaren Energien gelten Agri-PV Anlagen nicht als privilegierte Bauvorhaben. Das bedeute: Ein Bebauungsplan durch die örtliche Kommune sei von Nöten. Oft müsse hierfür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Verfahren nehmen viel Zeit in Anspruch und verzögern den Ausbau der Anlagen. „Agri-PV Anlagen in landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben sollten nach dem Baugesetz privilegiert behandelt werden, fordert die Arbeitsgruppe. Durch eine solche Privilegierung wären Genehmigungen einfacher und schneller möglich. Um die Energiewende schnellstmöglich voranzutreiben, brauche es zudem eine Digitalisierung der Genehmigungsprozesse sowie ein Ausbau der Fachkompetenzen in den lokalen Genehmigungsbehörden, so das Expertengremium“, heißt es.