Die schon seit Längerem vom Deutschen Bauernverband (DBV) erhobene Forderung nach einem Staatsziel Ernährungssicherung hat Präsident Joachim Rukwied jetzt nochmals bekräftigt. Anlässlich des Jubiläums von 75 Jahren Grundgesetz stellte der Bauernpräsident fest, dass „das Grundgesetz als unsere Verfassung die Basis für Stabilität, Frieden und Wohlstand in unserem Land ist“.
Die Bauern hätten bei ihren Demonstrationen gezeigt, dass sie als Demokraten fest zu dem Grundgesetz stehen, erklärte Rukwied. Um den Wohlstand auch langfristig zu sichern, sei es auch notwendig, die Ernährungssicherung als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen.
Diese Forderung erhob auch der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Hubertus Beringmeier. Er wies darauf hin, dass Umwelt- und Tierschutz wichtige Gemeinwohlinteressen seien, die im Grundgesetz an zentralen Stellen festgeschrieben seien. Wünschenswert wäre, künftig auch die Ernährungssicherheit explizit in der Verfassung als verbindliches Staatsziel zu definieren, so Beringmeier. Das Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, der Schutz des Eigentums, das Versammlungsrecht, die freie Meinungsäußerung und die Gleichberechtigung, die allesamt im Grundgesetz verankert seien, bildeten notwendige Voraussetzungen auch zur Gestaltung einer zukunftsfesten Landwirtschaft.
Anfang 2023 hatte der Deutsche Bauernverband ein Rechtsgutachten zur Einbeziehung von Landwirtschaft und Klimaschutz in die Staatsziele nach Artikel 20a des Grundgesetzes vorgelegt. Dieses war von Prof. José Martinez, dem Geschäftsführenden Direktor des Instituts für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen, erstellt worden. Bereits im April 2021, viele Monate vor Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, hatte der DBV im Rahmen seines Zukunftskonzepts einen solchen Vorschlag unterbreitet. AgE