Vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen durch die aktuelle Corona-Pandemie sprechen sich österreichische Agrarpolitiker und Vertreter der Biobauern für eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Bio-Verordnung um ein Jahr aus. Nach derzeitigem Stand würde die Verordnung ab 1. Januar 2021 zur Anwendung gelangen.
„Jetzt ist nicht die Zeit für neue Bürokratie und zusätzliche Auflagen. Unsere Bauern müssen sich auf die Lebensmittelproduktion konzentrieren, um die Selbstversorgung des Landes zu sichern. Österreich ist Bio-Weltmeister, unsere Biobauern setzen bereits seit Anfang 2020 den ersten Teil der neuen Auflagen der EU um. Die EU-Kommission soll weitere neue Auflagen auf 2022 verschieben', erklärte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.
Auch der Dachverband der europäischen Bio-Verbände (IFOAM EU) spricht sich in einem Schreiben an die EU-Kommission, die Ratspräsidentschaft sowie den zuständigen Berichterstatter des EU-Parlaments für eine Verschiebung der Verordnung um ein Jahr aus. „Dies würde es den Biobäuerinnen und -bauern sowie dem Bio-Kontrollsystem ermöglichen, sich im laufenden Jahr auf die derzeit im Vordergrund stehende Reaktion auf die Corona-Krise zu konzentrieren, um den EU-Bürgern Lebensmittel in guter Qualität und ausreichender Menge zu bieten', betont Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann.
„Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie war die Ausarbeitung des für die Umsetzung notwendigen Sekundärrechts deutlich in zeitlichem Verzug. Selbst ohne die aktuell zu bewältigenden riesigen Herausforderungen zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung wäre die rechtzeitige Fertigstellung der Durchführungsbestimmungen in der notwendigen Qualität äußerst fraglich gewesen', argumentiert Grabmann. aiz.info