Arbeitslose Asylberechtigte als Erntehelfer oder als Arbeitskraft in der Forstwirtschaft einzusetzen ist eine arbeitsmarktpolitische Zielvorgabe für das Arbeitsmarktservice (AMS). Die Land- und Forstwirtschaft arbeitet derzeit bereits aktiv an der Umsetzung mit. Mit der geltenden Saisonier-Verordnung für 2019 wurde ein Saisonierkontingent von 2.610 Arbeitskräften und 275 Erntehelferplätzen festgelegt.
„Es ist richtig, dass der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften in der Land- und Forstwirtschaft u.a. bei den arbeitsintensiven Bereichen des Obst- und Gemüsebaus noch steigen wird. Im Obst- und Gemüseanbau wird vielfach im Wege des Vertragsanbaus produziert. Unsere Landwirte haben hier strenge Vorgaben in Bezug auf Liefertermine, Qualität und Hygiene zu erfüllen. Die Bereitschaft und der Wille zur Leistung ist eine Grundvoraussetzung, um die häufig auch körperlich anstrengenden Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft in der geforderten Qualität zu erbringen“, so der LKÖ- Generalsekretär.