Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) hat sein Gutachten „Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors: Empfehlungen zu aktuellen Gesetzesentwicklungen“ an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übergeben.

Darin setzt sich der WBAE mit den aktuellen Regelungen im Bereich der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Agrar- und Ernährungswirtschaft auseinander und legt Empfehlungen zur Weiterentwicklung vor. Die formulierten Vorschläge zielen darauf ab, die unternehmerische Verantwortung zu stärken und somit Klima- und Umweltziele sowie die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der Sorgfaltspflichten stärker zu berücksichtigen. Adressiert werden zum großen Teil Regelungen und Empfehlungen, die die gesamte Bundesregierung betreffen, so das BMEL.

Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: „Mein großer Dank gilt den Mitgliedern des WBAE für ihr Engagement und ihre intensive Befassung mit diesem wichtigen Thema. Das Gutachten gibt uns als Bundesregierung wichtige Impulse. Der internationale Handel ist für Deutschland von enormer wirtschaftlicher, geostrategischer und entwicklungspolitischer Bedeutung, das gilt vor allem für die Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als Bundesregierung wollen wir mehr Nachhaltigkeit in den globalen Lieferketten erzielen und da kommt den Unternehmen eine entscheidende Rolle zu. Es braucht wirksame Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten, die insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordern und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Dies gilt auf nationaler wie auf europäischer und internationaler Ebene. Das Gutachten des WBAE zeigt, dass unser Einsatz für eine Stärkung der Unternehmensverantwortung richtig und wichtig ist.“

Obst und Gemüse

Obst und Gemüse

Image: Alexander Raths/AdobeStock

Das Gutachten gibt einen Überblick über verschiedene Sorgfaltspflichtenregelungen und deren Bedeutung für den Agrar- und Ernährungssektor. Zugleich legt der WBAE Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Sorgfaltspflichtenregelungen vor, u.a.:

•    Wahrung der Menschenrechte und Berücksichtigung von Klima- und Umweltzielen in Sorgfaltspflichtenregelungen
•    Einheitliche Gestaltung der Regelungen und Zusammenarbeit zwischen den Umsetzungsbehörden
•    Unterstützung der Handelspartner und Entwicklungszusammenarbeit

Die Wirksamkeit und die sinnvolle Verzahnung der verschiedenen Regelungen sowie die Zusammenarbeit der Umsetzungsbehörden sind wichtige Anliegen der Bundesregierung. Daher stehen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereits im Austausch. Neben den sektorübergreifenden Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) tragen auch branchen- bzw. produktspezifische Regelungen, wie die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, zu mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten bei. Zur Umsetzung dieser Verordnung unterstützt das BMEL Partnerländer mit bilateralen Dialog- und Informationsformaten.

Zudem fördere das BMEL die Arbeit von Multi-Stakeholder-Foren als wichtige Brancheninitiativen für eine nachhaltige Entwicklung etwa mit dem Forum Nachhaltiges Palmöl, dem Forum Nachhaltiger Kakao und dem Forum Nachhaltigere Eiweißfuttermittel. In diesen Plattformen arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik miteinander an tragfähigen Lösungen.