Die Denbigh-Pflaume ist laut Europäischer Kommission die einzige in Wales heimische Pflaumensorte und wurde als solche nun unter „The Vale of Clwyd Denbigh Plum“ in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) eingetragen. Das mittlerweile 72. geschützte britische Lebensmittelprodukt müsse dafür aus dem Vale of Clwyd in Denbighshire in Nordwales stammen.

Die Pflaumenproduktion habe die Geschichte der Region „entscheidend“ geprägt, die Produktion habe in der „fruchtbaren Region“ einen „guten Ruf“, heißt es weiter. Angeboten werden sowohl Koch- als auch Tafelpflaumen. Die Haut der Pflaume „The Vale of Clwyd Denbigh Plum“ wird als „sehr weich und zart“ im Vergleich zu anderen gewerblich erzeugten Pflaumen beschrieben; deswegen müsse die Frucht mit größter Sorgfalt gehandhabt werden, um Beschädigungen und Druckstellen zu vermeiden. Die Obstpflücker seien daher speziell geschult, um die Früchte so wenig wie möglich zu berühren und sie von Hand am Stiel zu pflücken. Infolgedessen wiesen frisch gepflückte Pflaumen häufig noch einen weißlichen Belag zum Schutz der Frucht auf. Die neue Bezeichnung wird nun in die EU-Liste der bereits 1.440 geschützten Produkte aufgenommen. AgE