Anfang Oktober bekundete eine Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten ihre Absicht, die ToBRFV-Sofortmaßnahmen zu beenden und das Virus zum 1. Januar 2025 als RNQP (Regulated Non-Quarantine Pest) einzustufen, berichtet das Ministerie van Landbouw, Visserij, Voedselzekerheit en Natuur.
Die formelle Abstimmung darüber wird Mitte Dezember nach Konsultationen mit der WTO und der Industrie stattfinden. Die Anpassung des Quarantänestatus wird sich auf die Art und Weise auswirken, wie die Überwachung dieses Organismus in den Niederlanden organisiert ist. ToBRFV kann neben Tomaten auch auf nicht-resistenten Paprikasorten auftreten. Inzwischen ist das Virus fast überall in der Europäischen Union anzutreffen, und es hat sich als unmöglich erwiesen, es auszurotten
Wenn alles wie erwartet verläuft, wird ToBRFV ab dem 1. Januar 2025 ein RNQP sein, was bedeutet, dass die Verpflichtung zur Ausrottung entfällt. In Obstbaubetrieben werden keine Maßnahmen mehr durchgeführt. Diese Betriebe werden im Falle einer Infektion mit ToBRFV nicht mehr erfasst. Auch die Meldepflicht entfällt, außer im Falle eines Verdachts auf ToBRFV bei importiertem Saatgut. Es darf auch uneingeschränkt mit dem Virus gearbeitet werden, z.B. zum Zwecke der (Resistenz-)Forschung.
Bis zum 31. Dezember 2024 sollen die Maßnahmen in allen derzeit betroffenen Obstbaubetrieben aufgehoben werden, unabhängig von den dort angebauten Sorten. Die Inspektionen in diesen Betrieben und die Überwachung der Einhaltung der verhängten Maßnahmen werden ausgesetzt. Für die Einhaltung der Maßnahmen und eine gute Betriebshygiene seien weiterhin allein die Betriebe verantwortlich.
Bei Saatgutimporten bleibe die Testpflicht für 20 % bis 100 % der Sendungen nach dem 1. Januar 2025 vorerst bestehen, je nach Herkunftsland. Die EU möchte, dass der Befall von Saatgut mit ToBRFV bei der Einfuhr weiterhin an Drittländer gemeldet wird. Diese Berichte werden zur Bewertung der neuen Gesetzgebung in zwei Jahren herangezogen.
Da das Naktuinbouw die zuständige Behörde für RNQP ist, wird die NVWA die Kontrolle der Saatguterzeugungs- und -vermehrungsbetriebe auf diesen Kontrolldienst übertragen. Die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Saatgut und Gemüsepflanzen von Tomaten und Paprika gelten jedoch weiterhin. Sämtliches Ausgangsmaterial, unabhängig von seiner Herkunft, muss weiterhin als frei von ToBRFV nachgewiesen werden, bevor es in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Bei Saatgut wird dies weiterhin durch amtliche Probenahmen und anerkannte Tests nachgewiesen oder durch den Nachweis, dass das Saatgut aus einem Land stammt, in dem ToBRFV nicht vorkommt. Resistente Sorten von Paprika sind weiterhin von der Prüfung ausgenommen. Bei kleinen Saatgutpartien werden die Elternpflanzen weiterhin getestet. Für Gemüsepflanzen gilt weiterhin die Anforderung, dass Saatgut verwendet werden muss, das getestet und als frei von ToBRFV befunden wurde.