Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) hat sich in den vergangenen Monaten und Wochen vehement für die Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf Speisen eingesetzt. Nun ist trotz der gemeinsamen Anstrengungen der gesamten Gastronomie- und Hotelleriebranche und vielen Sympathiebekundungen seitens der Politik das Worst-Case-Szenario für die Branche offenbar eingetreten.
Und das, obwohl am 13. November zunächst von einer positiven Entscheidung die Rede war. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags konnte sich in seiner Sitzung am 16. November offensichtlich nicht auf einen einheitlichen Kurs zugunsten der Gastronomie verständigen und hat damit die Chance vertan, die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % dauerhaft zu entfristen, so der BdS.
BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert sagt zu der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf nunmehr wieder 19 % ab 1. Januar 2024 mit großem Unverständnis: „Diese Entscheidung hat katastrophale Auswirkungen auf die gesamte Gastronomie. Es ist insbesondere deshalb absolut unverständlich, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer in der Gastronomie steht. Die Gastronomie und ihre Gäste dürfen kein Kollateralschaden eines Grundrechtsverstoßes der Politik werden.“
Im Hinblick auf die äußerst angespannten Rahmenbedingungen in der Systemgastronomie brauche die Branche noch immer dringend ein Signal der Entlastung. „Kostensteigerungen und ordnungspolitische Eingriffe in die unternehmerische Freiheit bedrohen die Unternehmen der Systemgastronomie massiv. Der BdS wird daher gemeinsam mit der gesamten Gastrobranche weiter für die so essenzielle Entfristung der reduzierten Mehrwertsteuer kämpfen, um die Wirtschaftlichkeit der mittelständisch geprägten Systemgastronomie nicht noch weiter zu gefährden“, betont BdS-Hauptgeschäftsführer Suchert weiter.