Über mögliche Einschränkungen, die der Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten roten und gelben - sensiblen - Gebieten zur Folge haben wird, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Welche Gebiete als sensible Gebiete definiert werden und in welchem Umfang in diesen Gebieten Beschränkungen für Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten sollen, sei Bestandteil der Verhandlungen. Die Regierung geht davon aus, dass es Änderungen am Verordnungsvorschlag der EU-Kommission geben wird.

Daher könnten die in Deutschland von den vorgesehenen Vorgaben umfassten Gebiete zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht konkret bestimmt werden. In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung darauf, dass sie sich für Nachbesserungen am Verordnungsentwurf einsetze, unter anderem bei Sonderkulturen wie dem Wein- und Obstbau sowie der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die im Ökolandbau zugelassen sind, und solchen mit geringem Risiko („low risk-PSM“). Grundsätzlich sehe der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vor, dass die Regelungen unabhängig von der Bewirtschaftungsweise für alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln gelten sollten. AgE

Pflanzenschutz

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