Bei Pflanzenschutzbehandlungen in Obstkulturen mit Drohnen kann es zu Abdrift und somit zu einer Exposition von Anwohnern und Passanten kommen. Eine aktuelle Studie zeigt laut Schweizerische Eidgenossenschaft, Agroscope und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dass diese potentiellen Risiken im aktuellen Zulassungsverfahren berücksichtigt sind.
Drohnen werden in Asien häufig für Pflanzenschutzbehandlungen eingesetzt und stoßen auch in anderen Teilen der Welt auf zunehmendes Interesse. Derzeit gibt es jedoch nur sehr wenige Studien über die direkte Exposition von Anwohnern und Passanten gegenüber Abdrift von Pflanzenschutzmitteln bei einer Ausbringung mit Drohnen. In der Schweiz ist die Ausbringung mit Drohnen seit 2019 erlaubt und der Einsatz nimmt ständig zu, insbesondere in Rebbergen in Steilhanglagen. Die Zulassung in der Schweiz stützte sich auf verschiedene Studien von Agroscope, die Messungen der Abdrift und eine erste Bewertung der Exposition von Anwohnern und Passantinnen umfassten. Zur Ergänzung dieser Daten wurden in einer Obstplantage im Wallis Behandlungen mit einer Drohne des Typs DJI AGRAS T30 unter Verwendung eines Fluoreszenzmarkers durchgeführt.
Die Abdrift wird stark von der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung beeinflusst. In Bodennähe sei die Abdrift am größten und sie nehme mit zunehmender Höhe ab. Eine Erklärung dafür sei der starke, zum Boden gerichtete Luftstrom, den die Drohne während des Fluges erzeuge. Das Ausmaß von Bodenablagerungen des eingesetzten Mittels infolge von Abdrift nehme mit zunehmender Entfernung von der behandelten Fläche schnell ab. Es lagern sich unterschiedliche Mengen an Fluoreszenzmarker auf den Schaufensterpuppen ab. Bei Puppen in der Größe von erwachsenen Personen seien die Beine am stärksten betroffen. Relativ stark exponiert seien Kinder-Schaufensterpuppen mit einer Höhe von 110 cm, da sie sich in dem Bereich befinden, in dem die Abdrift am größten sei.
Um zu prüfen, ob die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau mit der Drohne durch die Risikobewertung im Rahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung in der Schweiz abgedeckt sei, wurden die in dieser Studie ermittelten Abdrift- und Expositionswerte mit den Referenzwerten bei einer Ausbringung mit einem Traktor über eine Gebläsespritze verglichen. Bei der Bodensedimentation seien die Werte für die Drohne immer niedriger als jene der Gebläsespritze, auch wenn bei beiden Ausbringungsarten die Sedimentation bei späten Behandlungen und im Abstand von 3 m und 5 m ähnlich erscheint. Hinsichtlich der dermalen Exposition liegen die Werte für die Drohne eindeutig unter den Referenzwerten. Schweizerische Eidgenossenschaft