Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz Pflanzenschutzmittel nur noch mit einer entsprechenden Fachbewilligung kaufen und einsetzen.
Das sieht die revidierte Chemikalien- Risikoreduktions- Verordnung vor. Nach Angaben des Schweizer Bauernverbandes (SBV) wird die Bewilligung digital ausgestellt und ist fünf Jahre gültig. Bestehende Fachbewilligungen oder anerkannte Ausbildungsabschlüsse müssten zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 in ein zentrales Register eingetragen werden. Nach fünf Jahren müsse, so informiert Agra Europe, die Fachbewilligung erneuert werden, wozu acht Stunden Weiterbildung zu absolvieren seien. Laut SBV können Personen mit einem Abschluss als Landwirt/ in EFZ sowie einer gleichwertigen oder höheren landwirtschaftlichen Ausbildung ihre bestehende Qualifikation registrieren lassen, ohne eine erneute Prüfung abzulegen. Ab dem 1. Januar 2027 dürfe der Handel Pflanzenschutzmittel nur noch gegen Vorlage einer gültigen digitalen Fachbewilligung verkaufen. Ab dann müsse auf jedem Betrieb mindestens eine Person über eine gültige Fachbewilligung verfügen, wenn er Pflanzenschutzmittel selbst einsetzen wolle. Der Bauernverband empfiehlt den Landwirtschaftsbetrieben, frühzeitig zu prüfen, ob bestehende Abschlüsse anerkannt sind und gegebenenfalls sich oder Mitarbeitende zur Prüfung anmelden. Die neue Fachbewilligung Pflanzenschutz ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist es, die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren.