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Landwirtschaftliche Unternehmen mit Erwerbsobstbau, die aufgrund von Schäden durch Spätfröste im April 2017 in ihrer Existenz bedroht sind, können von heute an ihre Schäden an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) melden. Dies teilte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit.

Zur Meldung wurden auf der Homepage der ADD entsprechende Formulare eingestellt. Ein ebenfalls eingestelltes Merkblatt erläutere das Verfahren.
https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/
Die Schadensmeldung müsse bis zum 28. Juli 2017 erfolgen. Nach der Schadensmeldung und der Prüfung der Angaben durch die ADD und eine von dieser eingesetzten Schadenskommission können dann Anträge zur Zahlung einer Finanzhilfe durch das Land Rheinland-Pfalz gestellt werden, heißt es weiter.
Die Schäden für den gesamten Betriebszweig Obstbau müssen mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung erreichen. Es muss ein Mindestschaden von 3.000 Euro entstanden sein. Der Zuschuss belaufe sich auf ein Drittel der festgestellten Schadenssumme, höchstens aber 10.000 Euro.
Das Ministerium weise darauf hin, dass vor der Bewilligung der Finanzhilfe jeweils geprüft werde, in welchem Maße das Unternehmen durch die aufgetretenen Schäden in seiner Existenz betroffen sei. Hierzu seien im Antrag die Vermögensverhältnisse und Einkünfte des Unternehmens einschließlich ggf. vorhandener nichtlandwirtschaftlicher Vermögen und Einkünfte darzustellen.