Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hat den Weg für Landeshilfen für vom Frost geschädigte Obstbau-Betriebe frei gemacht. Das Ministerium unterstützt die Anerkennung der Spätfröste des Frühjahrs als ein außergewöhnliches Elementarereignis. Betroffene Betriebe sollen Hilfen auf Basis der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden erhalten.
Die Betriebe können Hilfen des Landes beantragen, wenn sie sich in einer außergewöhnlichen Notlage befinden, die Schäden erheblich sind und nicht versicherbar waren, teilte das Ministerium mit. „Die Obsterzeuger in verschiedenen Landesteilen wurden von den Spätfrösten in diesem Jahr zweifellos hart getroffen. Bereits in den Jahren 2015 und 2016 haben Hagel und Trockenheit mit starken Hitzeperioden zu großen Belastungen geführt. Das Land möchte die Betriebe unterstützen“, sagte Wissing.
Die genaue Höhe der Schäden steht noch nicht fest, da die Ernte gerade erst begonnen hat. Das Landwirtschaftsministerium wird nun eine umfassende Schadenermittlung in Gang setzen. Die Ernteschäden fallen regional unterschiedlich aus.
Für die Aufnahme der Schäden sind die Kreis- und Stadtverwaltungen zuständig, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bewilligt die Finanzhilfen und besorgt die verwaltungsmäßige Abwicklung. Die Finanzhilfe ist im Zuschuss auf 10.000 Euro begrenzt.