Zum 31. Juli 2020 endet die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Envidor. Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers und liegt in der zum 31. Juli endenden EU-Genehmigung für den Wirkstoff Spirodiclofen begründet.
Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, gilt eine Abverkaufsfrist bis 31. Januar 2021 und eine Aufbrauchfrist bis 31. Januar 2022. Sind danach noch Reste vorhanden, müssen diese entsorgt werden. Auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels gilt der Widerruf inklusive Fristen.