Mit Wirkung zum 5. Januar 2021 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Monceren Pro (Wirkstoffe: Pencycuron/Prothioconazol; Zulassungsnummer: 006850-00/00) widerrufen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL berichtet, gelten im Zuge des Widerrufs für das Pflanzgutbehandlungsmittel, das zur Bekämpfung von Silberschorf und der Pockenkrankheit an Kartoffeln eingesetzt wird, keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Der Widerruf geht auf die Verordnung (EU) 2020/785 der Kommission vom 16. Juni 2020 zurück, durch welche die Rückstandshöchstgehalte ( RHG) für den Wirkstoff Pencycuron in Kartoffeln von 0,1 mg/kg auf die untere Bestimmungsgrenze von 0,02 mg/kg abgesenkt wurde. Eine vom BVL durchgeführte Prüfung ergab, dass dieser RHG für Pencycuron bei der Anwendung von Monceren Pro nicht eingehalten werden kann.
Weitere Informationen und Hintergründe zur Zulassung für Monceren Pro finden Sie auf der Webseite des BVL.