Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, sei neben der bisher für Ratron Giftweizen zugelassenen Ausbringung mit einer Legeflinte (NT664), zusätzlich in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen auch eine verdeckte Ausbringung des Wirkstoffs über eine Köderlegemaschine (z. B. WUMAKI) möglich, sofern der mit dieser gezogene Gang nach oben geschlossen ist.