Auf befallsgefährdeten Flächen (insbesondere Ökolandbau) im Kartoffel- und Spargelanbau darf das Insektizid über die bestehende Zulassung hinaus angewendet werden.
Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, gilt die Notfallzulassung für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2021.