Zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) darf das Herbizid Proman befristet in Feldsalat eingesetzt werden.
Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, gilt die befristete Notfallzulassung vom 19. Juni bis zum 16. Oktober 2020.