Die dafür nötigen Kriterien regelt die Richtlinie Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL). Sie legt u.a. fest, dass geeignete Arbeitskleidung aus einem Polyester/Baumwolle-Mischgewebe (mind. 65 % Polyester) hergestellt sein muss.
Die Mindeststoffdichte (Grammatur) wurde nunmehr im Zuge einer Überprüfung von 250 g/m² auf 245 g/m² leicht abgesenkt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL berichtet, gilt die neue Regelung ab sofort und wird bei der nächsten Überarbeitung der BVL-Richtlinie entsprechend berücksichtigt. Grundsätzlich muss im Umgang mit gefährlichen Chemikalien im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden, welche Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter ergriffen werden müssen. Entsprechende Herstellerhinweise müssen dafür beachtet werden.