Foto: oxie99/AdobeStock

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Der Pflaumenwickler kann an Spätsorten von Pflaumen, Zwetschen und Mirabellen im Zeitraum vom 15. Mai bis 11. September 2020 mit dem Insektizid Insegar bekämpft werden. Dafür hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung erteilt. Genauer bezieht sich diese auf den insektenspezifischen Wachstumsregulator mit dem Wirkstoff Fenoxycarb.

Wie QS unter Verwendung von BVL-Informationen weiter berichtet, wurde außerdem dem Pflanzenschutzmittel Biscaya mit Wirkung zum 3. August 2020 die Zulassung entzogen. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 gilt für das Pflanzenschutzmittel eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 3. Februar 2021. Danach müssen eventuell noch vorhandene Reste entsorgt werden. Sämtliche zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels mit denselben Fristen seien davon ebenfalls betroffen.