Wie QS unter Verwendung von BVL-Informationen weiter berichtet, wurde außerdem dem Pflanzenschutzmittel Biscaya mit Wirkung zum 3. August 2020 die Zulassung entzogen. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 gilt für das Pflanzenschutzmittel eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 3. Februar 2021. Danach müssen eventuell noch vorhandene Reste entsorgt werden. Sämtliche zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels mit denselben Fristen seien davon ebenfalls betroffen.