QS: Änderung des LFGB – Systempartner sind gut vorbereitet

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Laut einem Entwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln von Unternehmen so vorzuhalten, dass sie der zuständigen Behörde innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können. Im QS-System ist die genannte Frist bereits seit über 12 Jahren fester Bestandteil der vorgeschriebenen Anforderung zur Rückverfolgbarkeit, wodurch QS-Systempartner gut darauf vorbereitet sind.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erklärt, liegt der Grund für die Verschärfung des Gesetzes in verschiedenen Lebensmittelkrisen begründet, die gezeigt haben, dass ein schnelles Rückverfolgbarkeitssystem für eine Risiko- und Gefahrenreduzierung entscheidend ist.

QS hat nach eigenen Angaben ein umfassendes Ereignis- und Krisenmanagement aufgebaut, das die Systempartner im Ereignis- und Krisenfall aktiv unterstützt. Somit muss QS unverzüglich informiert werden, wenn kritische Ereignisse auftreten oder es zu öffentlichen Warenrückrufen kommt, die für das QS-System relevant sind. Auch Verfahren zum Verhalten in Krisenfällen müssen eingeführt und verifiziert werden.