QS: Verstöße gegen Anforderungen werden konsequent geahndet

Mit der Teilnahme am QS-System verpflichtet sich jeder Systempartner dazu, die in den QS-Leitfäden aufgeführten Anforderungen einzuhalten. Werden Abweichungen festgestellt, werden diese in einem Sanktionsverfahren nachverfolgt und durch einen unabhängigen Sanktionsbeirat verhandelt. Im letzten Jahr lagen dem QS-Sanktionsbeirat 643 Sanktionsfälle vor. Verglichen mit 2016 hat sich die Anzahl der Sanktionsfälle damit insgesamt geringfügig um 12 Fälle (1,7 %) erhöht.

Verstöße wurden in erster Linie bei Audits sowie im Rahmen des QS-Rückstandsmonitorings festgestellt. Aufgrund der Schwere der Fälle wurden in 139 Fällen die betroffenen Betriebe für das QS-System gesperrt oder ihre Audit-Frequenz angehoben. In 270 Fällen wurde eine Vertragsstrafe verhängt und in 243 weiteren Fällen wurden Abmahnungen ausgesprochen (Doppelnennungen möglich).

Die Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln hatte 2017 mit 162 Sanktionsfällen 22,8 % mehr Verstöße zu verzeichnen als im Jahr zuvor. 93 % (151 Fälle) fielen hierbei in den Bereich der Erzeugung und waren z. B. auf den Einsatz von nicht zugelassenen Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln sowie auf die Überschreitung von Rückstandshöchstgehalten zurückzuführen. Auch im Lebensmitteleinzelhandel wurden 2017 deutlich mehr Abweichungen festgestellt, als im Vorjahr (+ 66,7 Prozent).

Die Mittel aus den verhängten Vertragsstrafen fließen in den QS-Wissenschaftsfonds und somit in die Förderung von Forschungsprojekten und Untersuchungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tierschutz.