Grundsätzlich gilt zwar weiterhin, Audits möglichst vor Ort durchzuführen und dabei geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, so QS. Seit dem 15. November 2020 bietet QS jedoch zusätzlich die Möglichkeit, Remote-Kontrollen durchzuführen, sofern – aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus einerseits und der Afrikanischen Schweinepest oder der Vogelgrippe andererseits – die Durchführung von Audits in Risiko- bzw. Restriktionsgebieten wie sonst üblich vor Ort nicht möglich ist. QS